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Vermögens­schaden­haft­pflicht gemäß EU-Vermittler­richtlinie

Ihre ISV hat neu verhandelt - Ein besonderes Highlight unserer VSH:
Sie können sich rückwärts bis zu Ihrem Berufsbeginn zu einem fairen Beitrag mit unserer Vermögensschadenshaftpflicht absichern.

Besondere Vereinbarung Rückwärtsversicherung
Die Einmalprämie hierfür beträgt
bis 5 Jahre in die Vergangenheit 30 % Zuschlag,
bis 10 Jahre in die Vergangenheit 50 % Zuschlag
für mehr als 10 Jahre 100 % Zuschlag aus der Prämie der Vorwärtsversicherung.

Dieser großartige Erfolg wurde möglich, da bereits viele Kollegen die Vorteile unserer Vermögensschadens­haftpflicht erkannt haben und wir ein entsprechendes Verhandlungspotenzial gegenüber der ERGO besitzen.

Mit beigefügtem Antrag kann sowohl die Vorwärts- als auch die Rückwärtsversicherung beantragt werden. Kollegen, die bereits an der Vermögensschadens­haftpflichtversicherung teilnehmen und die Rückwärtsversicherung abschließen möchten, vermerken bitte handschriftlich: „Nur Rückwärtsversicherung“.

Neue Vermögensschadenshaftpflicht der ISV mit unserem bewährten Partner, der ERGO.

Ich brauche in der Zukunft keine Vermögensschaden­haftpflicht mehr, da die DEVK mich als gebundenen Vermittler freistellt. Doch!!!

  • Regressverzicht durch die DEVK nur eingeschränkt.
  • Prozesskostenrisiko wird auch durch einen Regressverzicht zur Zeit nicht erfasst.
  • DEVK Regressverzicht zeitlich beschränkt.
  • Fristlose Kündigung des Regressverzichts durch DEVK bei einem wichtigen Grund!
    (Was ist ein wichtiger Grund?)
  • DEVK oder Sie kündigen das Vertreterverhältnis, und dann?
  • Nur mit einer eigenständigen VSH ist auch eine eigenständige Erlaubis möglich.
  • Volles Risiko bei einem direkten Zugriff auf die Agentur!

Gut, dann versichere ich mich bei der DEVK, da die Prämie billiger ist.
Wirklich??
?

Sie kaufen damit folgende Nachteile:

  • Mit der DEVK VSH ist keine eigenständige Erlaubnis möglich.
    Bei einem Gesellschafts-/Statuswechsel können dadurch Nachteile entstehen
  • DEVK hat keine unbegrenzte Nachhaftung.
    Im ISV-Vertrag ist unbegrenzte Nachhaftung geregelt.
  • Keine Aussage zu Internet-Dienstleistungen, außer Ausschluss von Würmern und Viren.
  • Keine Aussagen zu Immobilien und Mietverträgen, sowie Hausverwaltungen.
  • Ausschluss von geschlossenen Fonds.
  • Keine Aussage zu höheren Deckungssummen.
  • Kein Nachlass auf parallel laufende Vermögensschadens­haftpflichtverträge für andere Tätigkeitsgebiete.
  • Keine Beratung über Schäden im Vorfeld durch erfahrene Kollegen.
  • Keine Aussage zum Versicherungsschutz im Falle des Direktzugriffes auf die Agentur durch den Kunden.
  • Kein vorläufiger Versicherungsschutz bei dem Vorwurf einer wissentlichen Pflichtverletzung. Wissentliche Pflichtverletzung kann auch Auslegung sein!
  • Keine Aussage zur DEVK-Ventillösung.
  • Keine Aussage zur Vermittlung von Sozialversicherungskassen.
  • Keine Aussage zur Arbeitnehmerberatung im Zusammenhang mit der Vermittlung von Altersversorgungs­produkten (Erfüllungsgehilfe des Arbeitgebers).
  • Keine Aussage zu Urlaubs- und Krankheitsvertretung.
  • Kein Versicherungsschutz bei rechtlich zulässiger Honorarberatung.
  • Kein Verweis auf Haftungsfreistellung, Regressverzicht oder andere Vermögensschadens­haftpflichtversicherungne.
  • Keine Rückwärtsversicherung.

Für die Vermögensschadens­haftpflicht der ISV ist wie bisher für die Antragstellung, die Klärung von Schadensfällen im Vorfeld und für die Begleitung während des Schadens zuständig:


Ute Matzke Versicherungsvermittlung e. K., Inhaber Heinz Kutt, 2A Rue de la Chapelle, F-57720 Rolbing
Telefon:
Heinz Kutt: 0160 94871302
Petra Mendel: 01517 5035210 
E-Mail ISVVSH@ute-matzke.de
 

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